MiFID: Fragen und Anforderungen
Im Zuge der Umsetzung der MiFID-Ziele hat es zahlreiche Neuerungen gegeben: Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie ISD zählen nun unter anderem auch Kredit- und Rohstoffderivate sowie die Anlageberatung und das Betreiben eines Handelsplatzes zu den Finanzinstrumenten beziehungsweise Finanzdienstleistungen.
Regelungen betreffen gesamte Wertschöpfungskette
Viele betroffene Unternehmen haben MiFID unterschätzt. Kritisch an der Direktive ist vor allem, dass ihre Regelungen mit unterschiedlicher Intensität an nahezu jeder Stelle der Wertschöpfungskette eingreifen. Ihre Anforderungen betreffen die Compliance im Unternehmen genauso wie die gesamte Kundenkommunikation, die Durchführung des Wertpapierhandels sowie das Reporting.
Zu den wesentlichen Themenstellungen der MiFID gehören somit:
Organisation
- Überarbeitung bestehender bzw. Entwicklung geeigneter Vorgehensweisen und Policies
- Überwachung der Einhaltung der MiFID-Compliance
- Ausgestaltung der Compliance-Funktion hinsichtlich Ressourcen, Verantwortung und benötigten Kenntnissen
Kundenklassifizierung
- Einordnung jedes Kunden in die Kategorien „Retail Client", „Professional Client" oder „Eligible Counterparty"; jede Klassifizierung macht eine entsprechende Behandlung erforderlich.
Wohlverhalten
- Verbot der Anreizannahme: Diese Regelung betrifft alle Wertpapierfirmen „bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und/oder Nebendienstleistungen".
- Suitability und Appropriateness:
- Verpflichtung zur Schaffung einer hinreichend kundenbezogenen Informationsbasis
- Unterschiedliches Anforderungsprofil im Zusammenhang mit Anlageberatung und Vermögensverwaltung gegenüber sonstigen (beratungsfreien) Wertpapierdienstleistungen
- Möglich sind Erleichterungen ähnlich den bisherigen „Execution Only"-Regelungen.
Best Execution
- Aufstellung einer externen Order Execution Policy zur Auswahl des für den Kunden günstigsten Ausführungsortes anhand festgelegter Faktoren
- Erarbeitung detaillierter interner Arbeitsanweisungen
- Regelmäßige Überprüfung der Order Execution Policy
- Abwicklung der Kundenaufträge gemäß der Order Execution Policy sowie Speicherung der Transaktionsdaten über fünf Jahre zum Nachweis dieses Vorgehens
Transparenz (aktuell nur für zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Aktien und Aktien vertretende Zertifikate)
- Pre-Trade: Veröffentlichung fester Kurse - auch für systematische Internalisierer
- Post-Trade: Unmittelbare Veröffentlichung der Handelsdaten sowie Einrichtung von Systemen zur verzögerten Veröffentlichung bei größeren Transaktionen
Aufsichtsrechtliches Meldewesen
- Kann aktuell noch nicht vollständig umgesetzt werden, da Klarstellungen seitens der Aufsicht ausstehen.
MiFID wurde bereits 2004 verabschiedet. Die damit verbundenen Durchführungsmaßnahmen wurden Anfang September 2006 in finaler Form veröffentlicht. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgte in Deutschland mit dem "Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" (FRUG) in der Fassung vom 16. Juli 2007; die "Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisationsverordnung" (WpDVerOV) und die erste Verordnung zur Änderung der Finanzanalyseverordnung vom 20. Juli 2007 konkretisierten die Anforderungen. Die Anwendung durch die betroffenen Unternehmen erfolgt seit 1. November 2007.
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