Die neuen Mindestanforderungen im Überblick

Der Baseler Ausschuss mit Vertretern aus 27 Industrie- und Schwellenländern hat sich auf schärfere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für die Branche verständigt. Nach der Verabschiedung der neuen Regeln durch die G20 sind die rechtlichen Grundlagen auf nationaler Ebene bis spätestens Ende 2012 zu schaffen. In der EU geschieht dies im Rahmen der Capital Requirements Directive IV, deren Bestimmungen dann in deutsches Recht umgesetzt werden.

Basel III beinhaltet im Einzelnen:

    • eine strengere Eigenkapitaldefinition, einschließlich eines geforderten Schwerpunktes auf hartes Kernkapital ("Common Equity")
    • eine Erhöhung der Mindestkapitalquoten und somit des gegen Risiken vorzuhaltenden Verlustausgleichspotentials
    • zusätzliche Kapitalpuffer für die Abfederung von Stressbedingungen ("Capital Conservation Buffer") sowie einen antizyklischen Schutz des Bankensektors gegen eine übermäßige Ausweitung der Kreditvergabe ("Countercyclical Buffer")
    • eine weitere einzuhaltende, nicht-risikosensitive Verschuldungsobergrenze ("Leverage Ratio") in Relation zum Kernkapital
    • Vorschläge engerer Überwachungsmaßnahmen für systemrelevante Banken
    • globale Liquiditätsstandards, einschließlich einer Kennziffer für auch unter Stressbedingungen kurzfristig hochliquide Aktiva ("Liquidity Coverage Ratio") sowie einer Kennziffer zum Ausweis einer auch längerfristig gewährleisteten stabilen Refinanzierung ("Net Stable Funding Ratio").

An anderen Themen mit Klärungsbedarf arbeitet der Baseler Ausschuss weiter, z.B. an Regelungen für bedingtes (Wandlungs-)Kapital oder zur Risikovorsorgebildung, grenzüberschreitende Abwicklungen von kriselnden Banken oder die Kapitalunterlegung für Risikopositionen gegenüber Zentralen Gegenparteien. Der Regelungstext bieten allerdings handlungsleitende Klarheit beim Kernpunkt der Mindestkapitalquoten in Relation zu den risikogewichteten Aktiva von Banken.

Wichtige Änderungen:

Schon 2013 sollen Banken ein Kernkapital ("Tier 1") von 4,5 Prozent (statt bisher 4 Prozent) der risikogewichteten Aktiva vorhalten - bis 2015 sollen es 6 Prozent sein. 2013 muss daran der Anteil von hartem Kernkapital 3,5 Prozent betragen (statt bisher 2 Prozent) - eine Quote, die sich bis 2015 auf 4,5 Prozent steigert.

Außerdem haben Banken ab 2016 einen Kapitalerhaltungspuffer vorzuhalten, der sich bis 2019 auf zusätzliche 2,5 Prozent summiert und zur notwendigen Einbehaltung von Gewinnen führen kann. Die "harte" Kernkapitalquote einschließlich Puffer steigt damit auf insgesamt 7 Prozent, die Gesamtkapitalquote einschließlich ergänzender Kapitalanteile ("Tier 2") auf 10,5 Prozent (von derzeit 8 Prozent) bis 2019.

Ab 2018 soll eine Verschuldungsobergrenze in Höhe von 3 Prozent des Kernkapitals als weitere Eigenkapitalanforderung in Säule I umgesetzt werden - mit vorherigem Parallellauf und Offenlegung. Ab 2014 gelten zudem strengere Regelungen zu Abzugspositionen. Danach werden bestimmte Positionen, die bisher in die Berechnung der Eigenkapitalquote eingeflossen sind, schrittweise zurückgeführt beziehungsweise ab 2018 ganz vom harten Kernkapital abgezogen.

Kapitalinstrumente, die die Anforderungen des sonstigen Kernkapitals oder des Ergänzungskapitals ("Tier 2") nicht erfüllen, werden in abnehmendem Umfang nur noch für einen Übergangszeitraum von 10 Jahren anerkannt, der 2013 beginnt. Kapitalinstrumente, die die Anforderungen des harten Kernkapitals nicht erfüllen, werden bereits ab 2013 von dieser Behandlung ausgeschlossen. Für den genannten Übergangszeitraum können für den deutschen Bankensektor wichtige Instrumente wie stille Einlagen jedoch unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden.

Nur Kapitalinstrumente, die vor September 2010 begeben waren, sind Bestandteil der Übergangsregelungen. Für Staatshilfen in Form von Eigenkapital gilt eine Bestandsschutzregelung bis 2018.

 

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