„Das BilMoG betrifft beinahe jedes Unternehmen"
Interview zum BilMoG mit Markus Zeimes, Partner im Geschäftsbereich Audit, KPMG in Düsseldorf
Wie kann ich als Unternehmensvertreter am schnellsten und effizientesten herausfinden, inwieweit bei meinem Unternehmen Anpassungsbedarf besteht?
Wir erwarten, dass beinahe jedes Unternehmen vom BilMoG betroffen sein wird und individuellen Anpassungsbedarf hat. Unsere BilMoG-Spezialisten haben branchenorientierte Konzepte entwickelt, die es uns ermöglichen, nach eingehender Analyse der individuellen Gegebenheiten und Prozesse sehr zeitnah einen Bedarfs- und Umsetzungsplan vorzulegen.
Für welche Unternehmensbereiche und in welchen Punkten sind die Änderungen durch das BilMoG besonders von Bedeutung?
Der Anpassungsbedarf ist nur unternehmensindividuell zu analysieren. Eine pauschale Ab- oder Eingrenzung ist daher schwierig. Dennoch lässt sich abschätzen, dass die Neuerungen durch das BilMoG in einigen Punkten Veränderungen für die Unternehmen bringen werden. Dazu gehören das Wahlrecht der bilanziellen Abbildung von Entwicklungsaktivitäten genauso wie die umfangreichen Änderungen bei den Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten. Aber auch die neu gefassten Vorschriften für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen sowie von Vermögen, das ausschließlich zur Deckung von Schulden im Zusammenhang mit Altersvorsorge und ähnlichen langfristigen Verpflichtungen dient, haben große Bedeutung in der Praxis. Zudem wird das BilMoG Auswirkungen auf bestehende IT-Systeme und Prozesse haben. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die steuerlichen Implikationen durch die Aufgabe der Einheitsbilanzierung zu nennen.
Markus Zeimes
T +49 211 475-8642
mzeimes@kpmg.com
Partner, Audit
KPMG
Tersteegenstr. 19-31
40474 Düsseldorf
Lesen Sie, welche Neuerungen das BilMoG für die Bilanzierung bedeutet.




