Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Seit dem 1. November 2008 gilt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) - die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit seinem Bestehen.
"Start-GmbH" ohne Mindestkapital
Die GmbH-Novelle soll Unternehmensgründungen erleichtern und beschleunigen. Unter anderem wurde ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen eingeführt. Darüber hinaus steht Gründern die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante ohne Mindeststammkapital zur Verfügung. Das Mindeststammkapital der klassischen GmbH bleibt unverändert bei 25.000 Euro.
Wettbewerb der Rechtsformen
Durch das MoMiG soll die GmbH im Wettbewerb mit ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited an Attraktivität gewinnen. Viele EU-Mitgliedstaaten stellen geringere formale Anforderungen an Unternehmensgründer als Deutschland. Häufig müssen Gründer im Ausland zudem lediglich ein symbolisches Mindeststammkapital aufbringen. Auch die geplante Europäische Privatgesellschaft (EPG) könnte sich als konkurrierende Rechtsform der reformierten GmbH erweisen.
"Neuregelung für die Unternehmenspraxis von erheblicher Bedeutung"
Im Gesetzgebungsverfahren hat das MoMiG noch einige Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf erfahren, etwa was die Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise angeht. Die Neuregelung soll die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall erleichtern. Zudem hat sich der Gesetzgeber bemüht, die Cashpool-Systeme sowohl im Aktien- als auch im GmbH-Recht auf einen rechtssicheren Boden zu stellen.
"Hierbei handelt es sich nach der eigenen Einschätzung der Gesetzesverfasser um die größte Reform des GmbH-Rechts seit mehr als hundert Jahren", so KPMG-Partner Professor Peter Hommelhoff im Wirtschaftsmagazin Edit Value. "Wegen der großen Zahl von GmbHs ist die Neuregelung für die Unternehmenspraxis von ganz erheblicher Bedeutung."
Ansprechpartner
Prof. Dr. Peter Hommelhoff
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