Europäische Privatgesellschaft: der Zeitplan

Von 1. Juli 2010 an soll die neue Rechtsform den Unternehmen zur Verfügung stehen. Früher als von vielen Beobachtern erwartet, hatte die EU-Kommission Ende Juni 2008 einen Statutsentwurf für die Europäische Privatgesellschaft (EPG) vorgelegt.

Konstruktive Lösungen nach Parlamentszustimmung erhofft
Mit überwältigender Mehrheit hat das Europäische Parlament dem Entwurf zu einer Europäischen Privatgesellschaft, auch Societas Privata Europaea (SPE) genannt, Anfang März 2009 zugestimmt. Dies wird hoffentlich den Abstimmungsprozess im Ministerrat zu konstruktiven Lösungen beflügeln. Das Parlament treibt das Gesetzesprojekt bereits seit Jahren voran.

Tschechische EU-Ratspräsidentschaft will EPG voranbringen
EU-Mitgliedsstaaten wie Großbritannien, Irland, Österreich, Spanien und die skandinavischen Länder gelten als Skeptiker der neuen Rechtsform. Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft während des ersten Halbjahres 2009 betrachtet die EPG als ein normales Arbeitsprojekt, welches sie jedoch effektiv voranbringen möchte. In einigen Streitpunkten wie Mindestkapital und grenzüberschreitender Bezug haben die EU-Mitgliedsstaaten Kompromisse schließen können.

Stichtag für die "Europa-GmbH" bleibt: 1. Juli 2010
Durch die einhellige Zustimmung des Ministerrats, könnte die "Europa-GmbH" zwei Jahre nach der Vorstellung des Statutsentwurfs Wirklichkeit werden. Laut der EU-Kommission soll die neue Rechtsform zum 1. Juli 2010 in Kraft treten.

Stand: 24.03.2009

 

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