Europäische Privatgesellschaft: Stand der Gesetzgebung

Zum EPG-Verordnungsvorschlag der EU-Kommission hat das Europäische Parlament am 9. und 10. März 2009 Stellung genommen und ihm mit großer Mehrheit zugestimmt. Eine Verabschiedung im Europäischen Rat scheiterte bisher an den Bedenken einzelner Mitgliedsstaaten, insbesondere von deutscher Seite.

Konstruktive Kompromissvorschläge
Zu den wichtigsten Streitfragen des Kommissionsentwurfs hat das EU-Parlament konstruktive Kompromissvorschläge erarbeitet. Ihnen haben die wesentlichen Gruppierungen aus allen EU-Mitgliedsstaaten zugestimmt:

  • So ist ein beeindruckender Kompromiss zur heiß umstrittenen Mitbestimmung ebenso gelungen sowie ein vernünftiger Ausgleich zur grenzüberschreitenden Strukturierung (Transnationalität).
  • Beim Mindestkapital wird den Unternehmen ein Wahlrecht eröffnet: Wer für Ausschüttungen neben dem Bilanztest einen Solvenztest akzeptiert, braucht kein Mindestkapital vorzuhalten. Andernfalls beträgt das Mindestkapital 8.000 Euro.
  • Auch die doppelte Legalitätsprüfung - unter Einschluss der Notare - bleibt jenen Mitgliedstaaten unbenommen, die auf sie nicht verzichten wollen.
  • Im Überblick zeigt die EPG-Stellungnahme an mehreren Stellen, wie nachdrücklich sie das Konzept einer gemeinschaftsrechtlichen Rechtsform ernst genommen wissen will, für die möglichst wenig auf das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten zurückgegriffen werden muss.

Deutsche Bedenken
Ende 2009 stand das Statut über die Schaffung einer Europäischen Privatgesellschaft im Europäischen Rat kurz vor der Verabschiedung. Bedenken, insbesondere von deutscher Seite, verhinderten aber eine Einigung.

Wirtschaftsminister fordern schnelle Einführung der EPG
Mitte Juni 2010 hat die Wirtschaftsministerkonferenz in einem einstimmigen Beschluss an die Bundesregierung appelliert, sich für eine rasche Wiederaufnahme der Verhandlungen auf europäischer Ebene einzusetzen. "Die mittelständische Wirtschaft braucht die Rechtsform der Europäischen Privatgesellschaft im grenzüberschreitenden Handel", so Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister.

Verhandlungen hinter den Kulissen
Fachleute in den beteiligten Ministerien arbeiten an einer kompromissfähigen Positionierung der deutschen Seite in Brüssel. Umstritten ist nach wie vor insbesondere die Frage der Mitbestimmung - wobei deren Neutralität gegenüber deutschen Rechtsformen im Zentrum steht - sowie die Möglichkeit, den Registersitz der Gesellschaft in einem anderen Mitgliedsstaat begründen zu können als den Geschäftssitz. Weitere Punkte, wie die Ausstattung der SPE mit einem Mindestkapital, sind ebenfalls nicht endgültig geklärt.

 

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