Bad-Bank-Gesetz
Im Rahmen des Gesetzes stehen den Banken zwei „Bad-Bank-Modelle" zur Verfügung. Dabei soll die Belastung der öffentlichen Hand beziehungsweise der Steuerzahler begrenzt werden, indem die Eigentümer der betroffenen Banken große Risikoteile tragen.
Zweckgesellschaftsmodell
Das sogenannte Zweckgesellschaftsmodell bietet den Banken die Möglichkeit, strukturierte Wertpapiere mit unsicherer Wertentwicklung („toxische Wertpapiere") aus den Bankbilanzen auszulagern und in institutsspezifische Zweckgesellschaften zu übertragen. Im Gegenzug erhält die Bank vom SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilität) garantierte Schuldtitel.
Konsolidierungsmodell
Mit dem Konsolidierungsmodell können Finanzinstitute Abwicklungsanstalten unter dem Dach der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) gründen. Bei diesen Abwicklungsanstalten können sie gegenüber dem Zweckgesellschaftsmodell ein breiteres Spektrum an Risikopositionen, aber auch strategisch nicht mehr notwendige Geschäftsbereiche auslagern. Mit dem Konsolidierungsmodell versucht die Bundesregierung auch einen Beitrag zur Konsolidierung der Landesbanken zu leisten, zu der sich die Länder mit Landesbankbeteiligung bis zum 31. Dezember 2010 verpflichtet haben.
Konsolidierungsanstalten in Eigenregie für Länder möglich
Gleichzeitig öffnet das Bad-Bank-Gesetz den Bundesländern auch die Möglichkeit, unter eigener Regie Konsolidierungsanstalten nach Landesrecht zu errichten. Solche Abwicklungsanstalten, welche die Länder auf Landesebene gründen, können allerdings keine Garantien vom SoFFin erhalten.
Freiwillige Teilnahme am Bad-Bank-Modell
Die Teilnahme am Bad-Bank-Modell ist freiwillig, sie ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- So muss die Antrag stellende Bank unter anderem neben einem tragfähigen Geschäftsmodell eine angemessene Kapitalausstattung vorweisen.
- Eine vollständige Offenlegung sämtlicher Risiken bezüglich der zu übertragenden Risikopositionen beziehungsweise der nicht strategienotwendigen Geschäftsbereiche ist ebenfalls erforderlich.
- Im Zweckgesellschaftsmodell ist darüber hinaus die Durchführung von Stresstests auf Grundlage von SoFFin-Vorgaben erforderlich, während für das Konsolidierungsmodell zusätzlich die Erstellung eines Abwicklungsplans für die Abwicklungsanstalt vorgeschrieben ist.
KPMG ist ein verlässlicher Berater bei allen Themen rund um die Gründung sogenannter Bad Banks. Dabei greifen wir auf unsere langjährige Expertise im Finanzsektor, auf detaillierte Kenntnisse der Anforderungen des SoFFin und der FMSA sowie auf ein umfassendes Know-how über die gesetzlichen Regelungen zurück.
Unsere Dienstleistungen
Unsere multidisziplinären Teams sind bei allen Fragestellungen kompetente Ansprechpartner für Sie. Als Mandant erhalten Sie sämtliche Dienstleistungen gebündelt und maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Wir können Sie ebenso bei der Evaluierung ihrer Handlungsoptionen unterstützen wie bei der Antragstellung bis hin zur Implementierung der verfolgten Alternative. Dazu gehören etwa:
- Analyse des strategischen Geschäftsmodells
- Darstellung/Analyse möglicher Handlungsoptionen
- Beurteilung des Risikogehalts der zu übertragenden Positionen (für Zwecke der Offenlegung im Antrag)
- Unterstützung bei der Durchführung von Stresstests
- Bewertung der zu übertragenden Risikopositionen
- Analyse und Kommentierung von Abwicklungsplänen
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Strukturierung der Transaktion (aus Sicht der Rechnungslegung, Steuer und des Aufsichtsrechts)
- Beratung bei der Zusammenstellung der Antragunterlagen
- Begleitung des Antragsprozesses
- Beratung bei der Implementierung eventueller Auflagen beziehungsweise Berichtspflichten
Profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung und detaillierten Branchenkenntnissen.
Frank Nagel
T +49 69 9587-4238
franknagel@kpmg.com
Partner
KPMG
THE SQUAIRE
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main