G20: Implikationen für Banken

Die G20 haben auf dem Gipfel in Seoul im November 2010 den Fahrplan zu Basel III bestätigt. Die Diskussionen zu systemrelevanten Instituten sind noch im Gange. Für einige Themen, zum Beispiel antizyklische Maßnahmen, ist die konkrete Ausgestaltung von Basel III noch in Arbeit. Dies gilt ebenso für die Umsetzung in EU-Recht (CRD IV).

    Die G20 als Forum der wichtigsten Industrie- und Entwicklungsländer sowie der Europäischen Union haben sich zum Ziel gesetzt, die Finanz- und Wirtschaftskrise zu bewältigen und eine nachhaltige Neugestaltung zu ermöglichen. Die entsprechende Reformagenda für die Finanzmärkte basiert auf vier Säulen:
    • einem global geltenden regulatorischen Rahmenwerk für Eigenkapital und Liquidität
    • einer effektiveren, international intensiver zusammenarbeitenden Finanzaufsicht
    • weltweit aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur Senkung systemischer Risiken sowie
    • internationaler Transparenz bei der Einhaltung global einheitlicher Standards, beispielsweise bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder Geldwäsche.

    Zur Stabilisierung der Finanzmärkte und intensiveren Überwachung der Beteiligten werden zahlreiche Änderungen in verschiedenen Themenfeldern entwickelt. Betroffen sind beispielsweise:

    Eigenkapitalbasis der Banken
    Bei der Stärkung der Eigenkapitalbasis knüpfen die G20-Beschlüsse unmittelbar an die Initiativen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht an. Basel III ist beim letzten G20-Finanzgipfel in Seoul im November 2010 verabschiedet worden. Damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Regelungen in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung detailliert und rechtzeitig umgesetzt werden können.

    Systemrelevante Banken
    Banken, deren Insolvenz das ganze Finanzsystem gefährden könnte, sollen international konsistente und institutsspezifische Notfall- und Abwicklungspläne entwickeln. Behörden sollen gleichzeitig Mechanismen für das Krisenmanagement und Gesetzesrahmen für die Krisenintervention und den Informationsaustausch vorgeben.

    Im Nachgang zum G20-Treffen in Seoul berät das von den G20 gegründete Financial Stability Board (FSB) gemeinsam mit dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Regulierungsmaßnahmen für als systemrelevant identifizierte Banken. Anknüpfend an Basel III sollen bei den "Systemically Important Financial Institutions (Sifis)" künftig zusätzliche Verschärfungen bei den Kapital- oder Liquiditätsanforderungen gelten - im Zusammenklang mit effektiveren, international abgestimmten Regulierungsstandards. Detailregeln sollen 2011 verabschiedet werden.

    Komplexe Derivate
    Die internationalen Regulierungsaktivitäten für die Derivatemärkte zielen auf Erhöhung von Transparanz und Reduzierung von Komplexität. Danach werden bislang kaum regulierte Transaktionen, wie die im Freiverkehr direkt zwischen den Marktteilnehmern abgeschlossene Derivategeschäfte (OTC), künftig standardisiert an Börsen oder über regulierte Plattformen abgewickelt. Zentrale Gegenparteien (CCP) sollen dabei als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer treten, um Kontrahentenrisiken sowie operationelle Risiken zu reduzieren. Voraussichtlich ab 2012 gelten für weiter betriebene OTC-Handelsaktivitäten deutlich verschärfte Kapital- und Besicherungsanforderungen

    Ratingagenturen
    Die G20 wollen die Abhängigkeit des Finanzsystems von externen Ratings durch Ratingagenturen reduzieren. So hat sich der FSB dafür ausgesprochen, die Bezüge des regulatorischen Rahmenwerks auf externe Ratings drastisch einzuschränken. Banken, Investoren, aber auch Regulierer sollen bei der Bonitätsbewertung in Zukunft viel stärker von eigenen Beurteilungsstandards und Sorgfaltspflichten ausgehen. Darüber hinaus soll Transparenz und Wettbewerb von Ratings verbessert, prozyklische Ratingdynamik eingedämmt sowie Interessenkonflikte im Geschäftsmodell von Ratingagenturen verhindert werden.

    Internationale Rechnungslegung
    Die internationalen Standardsetter für Rechnungslegung werden nochmals aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Schaffung von einheitlichen Standards bis Ende 2011 erheblich zu verstärken. Die bisherigen Fortschritte werden als nicht hinreichend angesehen. Hierzu gehört vor allem die Klärung der Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 zwischen Amerikanern und Europäern und somit die Frage der Bilanzierung zum Fair Value.

    Vergütungsstrukturen
    In Anlehnung an die bestehenden FSB-Empfehlungen sollen Vergütungsstrukturen mit der langfristigen Wertentwicklung in Unternehmen in Einklang gebracht werden und schädliche Anreize zum Eingang von Risiken vermieden werden. Aufsichtsbehörden sollen Maßnahmen wie zum Beispiel höhere Eigenkapitalanforderungen oder Veränderungen in der Gestaltung der Vergütungsstruktur durchsetzen können, insbesondere wenn Banken öffentliche Stützungsmaßnahmen benötigen.

    Nicht-kooperative Jurisdiktionen
    Die internationale Kooperation beim Umgang mit Steueroasen sowie der Bekämpfung von Geldwäsche, Korruption und der Finanzierung von Terror soll weiter ausgeweitet werden. Dazu gehören die Schaffung größerer Transparenz bei der Besteuerung und der Austausch von Informationen zwischen Ländern.

    Die Umsetzung dieser Anforderungen kann Strategieansätze, die Organisation und Prozesse, Methoden sowie IT-Systeme der Kreditinstitute erheblich beeinflussen. Klaus Ott und Thilo Kasprowicz, KPMG-Partner bei Advisory, erläutern nationale Neuerungen im Aufsichtsrecht sowie Auswirkungen auf die Bankinstitute.

     

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    Klaus Ott

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