Impairment-Test

Infolge zahlreicher Unternehmenserwerbe und entsprechend hoher Vermögenswerte in den Konzernbilanzen ist die Werthaltigkeitsprüfung von Goodwill aber auch von immateriellen Vermögenswerten (Intangibles) und Finanzanlagen von besonderer Bedeutung.

Nach internationalen Rechnungslegungsstandards sind bei der Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations) in der Konzernbilanz stille Reserven in den materiellen und bereits bilanzierten immateriellen Vermögenswerten in voller Höhe aufzudecken als auch bislang beim übernommenen Unternehmen nicht bilanzierungsfähige immaterielle Vermögenswerte, wie beispielsweise Unternehmens- und Produktmarken, Kundenbeziehungen, Patente, Technologien oder auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte erstmalig zu bewerten und anzusetzen.

Die Aufdeckung stiller Reserven bei den immateriellen und materiellen Vermögenswerten bleibt nicht ohne Folgen, da die Vermögenswerte zukünftiges Abschreibungsvolumen repräsentieren, welches über die ökonomische Restlaufzeit abgeschrieben wird und folglich zu jährlichen Ergebnisbelastungen führt. Ferner ist der erworbene Geschäftswert (Goodwill) sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Laufzeit einem grundsätzlich jährlichen komplexen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) zu unterziehen, woraus sich außerplanmäßige Abschreibungsrisiken ergeben können.

Der Impairment-Test wird auf der Basis von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units) durchgeführt und vergleicht den Buchwert der CGUs mit dem höheren Wert aus Fair Value less cost to sell und dem Value in use. Erst eine methodengerechte Bestimmung des Fair Value less cost to sell beziehungsweise des Value in use und der jeweiligen korrespondierenden Kapitalkosten ermöglicht die Analyse eines eventuell vorliegendem Wertberichtigungsbedarfs.

Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist der Impairment-Test eine schwierige Aufgabenstellung für die Unternehmen, da sie gezwungen sind, ihre Planungen zu überdenken und gegebenenfalls auf die Veränderung wesentlicher Parameter anzupassen. Dies kann tendenziell Wertberichtigungen auslösen. Es gilt dabei, frühzeitig mögliche Wertberichtigungsrisiken zu erkennen und zu quantifizieren, um eventuelle Auswirkungen rechtzeitig managen zu können. Dies gelingt allerdings nur, wenn der Impairment-Test als ein Prozess verstanden und implementiert wird.

Dieser Prozess sollte vier Elemente beinhalten:

  1. die automatischen Datengenerierung der Eingangsparameter einschließlich der Überwachung der Anhaltspunkte für eine Wertminderung,
  2. ein IFRS bzw. US GAAP oder HGB konformes Impairment-Modell,
  3. den Abgleich zentraler Modellprämissen mit Marktparametern und
  4. die Ableitung der Konsequenzen aus dem Ergebnis.


Unser Beratungsangebot
KPMG berät Sie entlang der gesamten Prozesskette im Rahmen des Impairment-Tests:

  • Konzeptionierung des Impairment-Tests für den Goodwill und die betreffenden Vermögenswerte
  • Bestimmung des Buchwertes der CGU
  • Ableitung bewertungsrelevanter Zahlungsströme entsprechend der Methodik Value in Use und Fair Value less cost to sell
  • Berücksichtigung methodengerechter Planungsprämissen
  • Ableitung der Kapitalkosten
  • Sensitivitätsanalyse bezüglich des Einflusses wichtiger Planungsparameter
  • Implementierung eines Impairment-Controlling-Systems

KPMG wird bei der Vorbereitung oder Durchführung des Impairment-Tests entsprechend der Beauftragung als Sachverständiger unabhängig und eigenverantwortlich tätig oder auch in der Funktion des Beraters. Unsere Arbeiten erstellen wir im Einklang mit einschlägigen nationalen und internationalen Berufsstandards.

 

Ansprechpartner

Dr. Marc Castedello

T +49 89 9282-1145
mcastedello@kpmg.com

Partner

KPMG
Ganghoferstraße 29
80339 München

Ansprechpartner

Christian Klingbeil

T +49 89 9282-1284
cklingbeil@kpmg.com

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