Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk)

Die BaFin hat Ende 2010 eine Neufassung der MaRisk veröffentlicht. Die MaRisk sind Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten. Die MaRisk konkretisieren § 25a des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und setzen den bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess gemäß Baseler beziehungsweise europäischen Regelungstexten in deutsches Recht um.

Die MaRisk sind an "Prinzipien" und am "Proportionalitätsgrundsatz" orientiert. Die Aufsicht eröffnet den Instituten damit Spielräume für die konkrete Umsetzung - in Abhängigkeit von Institutsgröße, Geschäftsmodell und dem damit jeweils einhergehenden Risikogehalt der Geschäftstätigkeit. Im Gegenzug erwartet die Aufsicht, dass diese Spielräume von den Instituten sachgerecht ausgestaltet werden.

Überarbeitung der MaRisk - im Überblick
Die Novellierung der MaRisk basiert einerseits auf verschiedenen internationalen regulatorischen Initiativen, wie vor allem den Empfehlungen des Ausschusses der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS), sowie andererseits auf bisherigen Prüfungserfahrungen. Die neuen MaRisk traten bereits mit dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15. Dezember 2010 in Kraft. Der Stichtag für eine vollumfängliche Umsetzung wurde auf den 31. Dezember 2011 gelegt.

Die aktuellen MaRisk-Inhalte finden Sie in der Übersichtsgrafik zum MaRisk-Framework von KPMG.

Dritte Novellierung der MaRisk - sieben wesentliche Handlungsfelder
Wir gehen davon aus, dass die Änderungen der MaRisk sowohl für die Gesamtbanksteuerung als auch methodisch und prozessual im Risikomanagement eine Herausforderung für die Institute darstellen. Vor diesem Hintergrund haben wir sieben wesentliche Handlungsfelder identifiziert:

1. Vollumfängliche Strategieprozesse
Institute haben dafür Sorge zu tragen, dass ein umfassender Strategieprozess eingerichtet ist, der vor allem die von den MaRisk vorgegebenen Prozessschritte einschließlich der regelmäßigen Überprüfung umfasst. Strategische Ziele sind in konkreten Umsetzungsmaßnahmen zur Zielerreichung zu operationalisieren.

2. Risikotragfähigkeit und Diversifikationsannahmen
Ein Institut hat beabsichtigte und erwartete Veränderungen der Geschäftssituation und deren Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit zu analysieren. Die institutsindividuellen Annahmen zu Diversifikationsannahmen sind genau zu untersuchen. Es ist sicherzustellen, dass angemessene Datenhistorien zum Nachweis von Diversifikationen auch über einen vollständigen Konjunkturzyklus hinweg gegeben sind.

3. Durchführung einer ganzheitlichen Risikoinventur
Institute sind losgelöst von formalrechtlichen Anforderungen dazu verpflichtet, alle Risiken, die die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können, zu identifizieren. In Abhängigkeit vom konkreten Gesamtrisikoprofil sind auch sonstige Risiken, wie etwa Reputationsrisiken und Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen, zu berücksichtigen.

4. Überprüfung des Verfahrens zur gemeinsamen Ertrags- und Risikosteuerung
Die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sind zukünftig in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung zu integrieren. Bei der Gesamtbanksteuerung sollen somit in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten Interaktionen zwischen Erträgen und Risiken stärker als bisher berücksichtigt werden.

5. Verbesserte Einsicht in Risikotreiber und Stresstesting
Bei der Durchführung von Stresstests ist sicherzustellen, dass angenommene Risikokonzentrationen und Diversifikationseffekte innerhalb und zwischen den Risikoarten angemessen berücksichtigt werden. Stresstests sind unter der Annahme von Ereignissen unterschiedlicher Schweregrade, einschließlich der Auswirkungen eines schweren konjunkturellen Abschwungs durchzuführen.

6. Liquiditätsrisikomanagement
Neben allgemeingültigen Anforderungen an das Liquiditätsmanagement, die auch das Vorhalten von Reserven sowie die Durchführung von Stresstests vorsehen, formulieren die neuen MaRisk zusätzliche Anforderungen, die ausschließlich von kapitalmarktorientierten Instituten zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist sicherzustellen, dass ausreichende Liquiditätsreserven für Refinanzierungsbedarfe eingerichtet sind und auf Basis von Stresstests ermittelt werden.

7. Risikoanalyse bei Fusionen und Übernahmen
Institute sind vor Fusionen und Übernahmen dazu angehalten, ein Konzept zur Darstellung der strategischen Ziele und Implikationen für das Gesamtrisikoprofil zu erarbeiten. Dabei ist die geplante Entwicklung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Risikopositionen darzustellen und die Handlungsbedarfe für Risikomanagement und IT sowie anderer rechtlicher Konsequenzen zu dokumentieren.

KPMG hat für die Umsetzungsanforderungen aus allen sieben Handlungsfelder entsprechende Lösungsansätze für Sie vorbereitet.

Unsere Dienstleistungen
KPMG ist Ihr kompetenter Partner bei Themen rund um das Risikomanagement in Kreditinstituten. Sie können dabei auf unsere langjährige Expertise im Finanzsektor zurückgreifen: auf detaillierte Expertise in ökonomisch ausgerichteten Umsetzungen, auf ein breites Benchmarking, eine tiefe Methodenkompetenz und die umfassende Kenntnis aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

Wir unterstützen Sie - bei der Analyse aufsichtsrechtlicher und ökonomischer Schwachstellen in Ihrem Institut ebenso wie bei der Bewertung von Handlungsoptionen bis hin zur Umsetzung einer für Sie maßgeschneiderten Alternative.

  • MaRisk-Gap-Analyse zur Identifikation bestehender Schwachstellen auf Basis unseres Diagnostic-Tools
  • Benchmarking des Status quo im Vergleich zum Gesamtmarkt oder zu ausgewählten Sektoren
  • Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen und Ableitung eines Zielbilds, insbesondere unter Berücksichtigung potenzieller Öffnungsklauseln sowie weiterer handelsrechtlicher und regulatorischer Vorgaben
  • Unterstützung bei MaRisk-Umsetzungen und Anpassungen an Änderungen  
  • Qualitätssicherung der jeweiligen Umsetzungsbausteine auch unter Berücksichtigung der ökonomischen Gesichtspunkten und in enger Verzahnung zur Gesamtbanksteuerung
  • Vorbereitung auf Sonderprüfungen zum Risikomanagement
  • Unterstützung bei der Integration des Aufsichtsrats in den Risikomanagementprozess

 

Ansprechpartner

Klaus Ott

T +49 69 9587-2684
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