Sukzessive Ablösung des IAS 39 durch IFRS 9

Das IASB hat am 12.11.2009 den IFRS 9 "Financial Instruments" verabschiedet. Darin geregelt ist die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Der Standard soll zusammen mit weiteren Ergänzungen - bis Mitte des Jahres 2011 den bisherigen IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ersetzen.

Die vorliegenden Regelungen sind das Ergebnis der ersten Phase eines gemeinsamen Projekts zwischen dem IASB und dem FASB zur grundlegenden Erneuerung des IAS 39. Ziel dieses Projekts, das sich in drei Phasen unterteilt, ist die Vereinfachung bei der Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie eine Angleichung der beiden Rechnungslegungsstandards IFRS und US-GAAP.

IFRS 9 wird zu weitreichenden Änderungen bei der

  • Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Phase 1)
  • Wertminderung (Impairment) von finanziellen Vermögenswerten (Phase 2) und 
  • Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) (Phase 3)

führen. Signifikante Auswirkungen auf die Bilanzierungspolitik und internen Prozessabläufe sowie eingesetzten IT-Systeme sind zu erwarten.

Die Regelungen des IFRS 9 zur "Klassifizierung und Bewertung" beziehen sich bisher nur auf finanzielle Vermögenswerte. Gemäß IFRS 9 wird es zukünftig nur noch zwei Bewertungskategorien für Finanzinstrumente geben („Fortgeführte Anschaffungskosten" und „Fair Value"), aber Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich nur zum Fair Value zu bilanzieren.

Am 05.11.2009 wurde mit dem Standardentwurf ED/2009/12 Financial Instruments: Amortised Cost and Impairment die zweite Phase des Projekts eingeleitet. Und am 11.05.2010 wurde der Entwurf ED/2010/4 Fair Value Option for Financial Liabilities veröffentlicht.

Änderungen sorgfältig vorbereiten
Aufgrund unseres weltweiten Netzwerks sind wir frühzeitig über aktuelle Entwicklungen der Rechnungslegung informiert und können aktiv die Entwicklung neuer Rechnungslegungsstandards mit gestalten.

KPMG unterstützt Sie nicht nur bei der Analyse von bilanziellen Fragestellungen und der Entwicklung von Lösungsvorschlägen, sondern auch beim regelmäßigen und frühzeitigen Monitoring der Entwicklung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften sowie bei der Ex-Ante-Analyse und Diskussion möglicher Auswirkungen aktueller Standardsetter-Projekte auf Ihr Rechnungswesen.

Zu unseren Dienstleistungen zählen unter anderem:

  • Gap-Analyse zur Identifikation der materiellen Auswirkungen der geplanten Standardänderungen auf Ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Durchführung von Simulationsrechnungen zur Abschätzung der quantitativen Auswirkungen der Umsetzung der neuen Standards
  • Identifikation und Diskussion von Ermessensspielräumen bei der Bilanzierung, zum Beispiel der Zuordnung derzeitiger Portfolien zu neuen Bewertungskategorien, Neustrukturierung von Portfolien von Finanzinstrumenten oder Verwendung vorhandener aufsichtsrechtlicher Verfahren
  • Unterstützung bei der Anpassung/Überarbeitung der Kontenpläne, Buchungslogiken und Bilanzierungsrichtlinien, Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen von Fachkonzeptionen bis hin zu Bilanzierungsgutachten
  • Unterstützung bei der Entwicklung neuer bzw. Anpassung bestehender Prozesse und IT-Systeme zur Sicherstellung der korrekten Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten einschließlich rückwirkenden Erstanwendung
  • Hilfestellung bei der Bewertung strategischer und bilanzpolitischer Entscheidungen sowie bei der Kommunikation an Dritte

KPMG hat langjährige Erfahrung bei der Beratung zur (Erst-)Anwendung der IFRS im Finanzsektor. Neben umfangreichen Kenntnissen der IFRS bieten wir Ihnen kompetente Empfehlungen für komplexe Bilanzierungsfragen.

Lesen Sie mehr zu den Änderungen des IAS 39 im Überblick.

 

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