Neuer Standard für Fairness Opinions

Fairness Opinions verringern das Haftungsrisiko für Vorstände und Aufsichtsräte. Der kürzlich vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) verabschiedete Entwurf des neuen IDW Standards „Grundsätze zur Erstellung von Fairness Opinions (IDW ES 8) unterstützt Vorstände und Aufsichtsräte bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten.

Fairness Opinions, die den Grundsätzen des neuen IDW-Standards entsprechen, sichern unternehmerische Initiativen ab und grenzen Risiken für die Vermögenslage des Unternehmens ein. Der für Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichtende neue Standard regelt erstmals verbindlich, nach welchen Grundsätzen die finanzielle Angemessenheit von unternehmerischen Initiativen zu beurteilen ist.

Im Kontext der Gesetzesinitiativen durch die Bundesregierung, Führungskräfte in Unternehmen zukünftig stärker in die Verantwortung zu nehmen, gewinnen Fairness Opinions an Bedeutung. Dabei sind Fairness Opinions - Stellungnahmen durch sachverständige Dritte zur finanziellen Angemessenheit einer Unternehmenstransaktion - grundsätzlich nicht neu. Allerdings fehlte es bisher an einem verbindlichen Regelwerk, das klar definiert, nach welchen Maßstäben eine Zweit- oder Drittmeinung verfasst und wie die Dokumentation auszusehen hat.

Fairness Opinions im Dienst der Sorgfaltspflicht
Vorstände und Aufsichtsräte sind verpflichtet, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln und entsprechende Entscheidungen zu treffen beziehungsweise zu bestätigen. Das Dilemma für Entscheider besteht darin, dass solche Entscheidungen fast immer auch mit erheblichen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Vielfach sind sie aufgrund ihrer Zukunftsbezogenheit durch Prognosen und Einschätzungen geprägt, die in hohem Maße im Ermessen des Entscheiders liegen. Für Aufsichtsräte in ihrer Rolle als Kontrollorgan ist es oft schwierig, aufgrund der Informationslage, eventuelle finanzielle Konsequenzen objektiv zu beurteilen.

Gleichzeitig wächst der Druck der Öffentlichkeit und Anteilseigner. Sie hinterfragen unternehmerische Initiativen auf ihre finanzielle Vorteilhaftigkeit. Rechtlicher Hintergrund ist die Verankerung der sogenannten Business Judgement Rule im Aktiengesetz §93 Abs. 1, die Vorstände und Aufsichtsräte zur sorgfältigen Unternehmensführung verpflichtet. Demnach müssen unternehmerische Entscheidungen auf ihre möglichen finanziellen Auswirkungen geprüft und durch angemessene Informationen abgesichert werden. Genau hier setzt die Fairness Opinion an. Sie liefert eine Zweit- beziehungsweise Drittmeinung zur finanziellen Angemessenheit, die im Ernstfall auch rechtlich herangezogen werden kann, und würdigt aus Sicht eines unabhängigen, unparteiischen Dritten, ob einer Entscheidung hinreichende Informationen zugrunde lagen.

Hohe Anforderungen an Fairness Opinions
Der Ruf nach mehr Transparenz stellt neue Anforderungen an Fairness Opinions. Diese sind für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer im IDW-Standard ES 8 verbindlich festgelegt und stützen sich auf präzise Regelungen der Methodik, Systematik und Dokumentation sowie klare Definitionen zum juristisch nicht geregelten Begriff der finanziellen Angemessenheit. Sie beurteilen als fachliche Stellungnahme eindeutig das Ergebnis eines unternehmerischen Entscheidungsprozesses. Qualifizierte Fairness Opinions legen verpflichtend mehrere Beurteilungsmaßstäbe zugrunde und leiten daraus den finanziellen Korridor für eine unternehmerische Initiative ab.

Dabei sind unternehmensspezifische Beurteilungsmaßstäbe ebenso heranzuziehen wie externe Vergleichsgrößen anzulegen. Während Fairness Opinions in der Vergangenheit zum Teil sehr dürftig ausfallen konnten und eher allgemein bestätigenden Charakter hatten, wird die Messlatte für Fairness Opinions auch an die Dokumentation der Informationsbasis in Zukunft weit höher gesteckt. Sie müssen glaubhaft dokumentieren, dass die finanzielle Leistung oder Gegenleistung zum Beurteilungsstichtag auch aus unparteiischer unabhängiger Sicht eines sachverständigen Dritten, idealerweise mit entsprechender Erfahrung in Bewertungsfragen, als angemessen zu erachten ist.

Alle unternehmerischen Initiativen absichern
Gängige Praxis sind Fairness Opinions insbesondere auch im Zusammenhang mit Transaktionen. Zukünftig können jedoch auch zahlreiche andere Arten von unternehmerischen Entscheidungen wie strukturelle Veränderungen, Vertragsabschlüsse von wesentlicher Bedeutung oder sonstige Investments oder Desinvestments über Fairness Opinion zusätzlich abgesichert werden. Damit können Risiken für Management, Unternehmen und Anteilseigner gesenkt werden. Die Unabhängigkeit des Erstellers, wie sie durch den neuen Standard für Wirtschaftsprüfer festgelegt wurde, ist dabei ein wesentliches Qualitätskriterium für Objektivität, Glaubwürdigkeit und Aussagekraft einer Fairness Opinion.

 

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Fairness Opinions - Unternehmerische Entscheidungen absichern

Bedeutende Managementinitiativen können mit Risiken verbunden sein, die sich auf die Vermögenslage eines Unternehmens auswirken, Einfluss auf dessen Wettbewerbsfähigkeit haben und im ungünstigsten Fall die Existenz bedrohen. Durch geeignete Maßnahmen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten lassen sich unternehmerische Entscheidungen absichern und Risiken für Management, Unternehmen und Anteilseigner eingrenzen.

Datum: 10.02.2010 | Größe: 495,44kB

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