Indien - Erleichterungen beim Gehaltstransfer ins Ausland

Der Transfer von Gehalt aus Indien ins Ausland ist reguliert. Die indische Zentralbank hat nun zwei wichtige Regelungen zum Gehaltstransfer ins Ausland erheblich gelockert.  

Erleichterungen bei Entsendungen/ Abordnungen 
Die erste Erleichterung betrifft ausländische Mitarbeiter, die zu einem indischen Unternehmensteil oder Joint Venture entsendet oder abgeordnet sind. Diese erhalten häufig einen Teil ihres Gehaltes von der Heimatgesellschaft auf ihr Heimatkonto in ihrer Heimatwährung ausgezahlt.

Dies war jedoch bisher an strenge Voraussetzungen gebunden. Es durften maximal 75% des Gesamtgehalts für die Tätigkeit in Indien auf das Auslandskonto gezahlt werden. Das restliche Gehalt musste in Indien in Landeswährung ausgezahlt werden. Ferner musste das gesamte für die Tätigkeit in Indien gewährte Gehalt dort der Besteuerung unterliegen.

Diese Voraussetzungen sind erheblich gelockert worden.

Es ist nun möglich, das gesamte Gehalt auf ein Auslandskonto zu überweisen. Vorausgesetzt, die indische Einkommensteuer auf das gesamte für die Tätigkeit in Indien gewährte Gehalt wird in Indien gezahlt.

Folge
Durch diese Lockerung können nun größere Gehaltsbestandteile durch das Unternehmen im Heimatland ausgezahlt werden. Somit kann das Wechselkursrisiko für die in Indien eingesetzten Mitarbeiter gesenkt werden. Es entsteht mehr Spielraum, die Gehaltsauszahlung stärker an die Wünsche des Mitarbeiters anzupassen. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn der Mitarbeiter in seinem Heimatland über finanzielle Mittel verfügen muss. So zum Beispiel, falls die Familie in Deutschland verbleibt.

Erleichterungen bei lokalen Arbeitsverhältnissen
Die zweite Erleichterung betrifft ausländische Angestellte von indischen Unternehmen, die ihr Gehalt auf ein indisches Konto beziehen.

Diese Ausländer konnten auch bisher Teile ihres Gehalts auf ein ausländisches Bankkonto transferieren. Dies war jedoch an zwei Voraussetzungen gebunden. Zum einen musste der Transfer für den Unterhalt von im Ausland lebenden nahen Angehörigen bestimmt sein. Zum anderen durfte der Angestellte nicht dauerhaft ansässig in Indien sein. Als nicht dauerhaft ansässig gelten Ausländer, die sich nur für eine zeit-lich befristete Tätigkeit in Indien aufhalten.

Auch diese Regelung ist erheblich gelockert worden.

Es ist nicht mehr erforderlich, dass das ins Ausland transferierte Geld für den Unterhalt von Angehörigen dient. Ferner können nun auch dauerhaft ansässige Ausländer Gehalt unbegrenzt ins Ausland überweisen.
Vorausgesetzt, die indische Einkommensteuer auf das gesamte für die Tätigkeit in Indien gewährte Gehalt wird in Indien gezahlt.

Folge
Mit dem erleichterten Transfer von Gehalt ins Ausland ist eine weitere Hemmschwelle für die Beschäftigung von Ausländern in Indien entfallen. Sehr gerne beantworten Ihnen unsere Spezialisten von KPMG Tax International Executive Services Fragen in diesem Zusammenhang.

 

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IES Newsletter April 2010

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Datum: 16.04.2010 | Größe: 349,09kB

Ansprechpartner
Amitabh Thakur

Amitabh Thakur

T +49 69 9587-3323
athakur@kpmg.com

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