Gutachtliche Bewertung

Gesetzliche und gesellschaftsrechtliche Bewertungsanlässe, Unternehmenstransaktionen und steuerliche Restrukturierungen beeinflussen sowohl das Unternehmen selbst als auch die Vermögensposition der Anteilseigner. Im Rahmen der Beurteilung einer solchen Maßnahme stellt sich regelmäßig die Frage nach dem angemessenen Wert.

Bei aktien- und umwandlungsrechtlichen Maßnahmen dienen objektivierte Unternehmenswerte nach den Grundsätzen des IDW S 1 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen) als Basis für die Ermittlung von Umtauschverhältnissen oder Abfindungen. Bei Käufen oder Verkäufen eines Unternehmens oder eines Unternehmensbereichs werden Preise verhandelt und vereinbart, die auf Unternehmensbewertungen basieren. Schließlich werden steuerlich motivierte Transaktionen wie zum Beispiel Funktionsverlagerungen auch durch die Bemessung von Gegenleistungen über Bewertungsfragen entscheidend beeinflusst.

Die in diesen Fällen festzulegenden Werte oder erzielten Preise entscheiden über die Vorteilhaftigkeit einer rechtlichen Maßnahme oder einer Transaktion und sind vielfach Gegenstand von Verhandlungen, Hauptversammlungsaussprachen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Unser Beratungsangebot
KPMG unterstützt Sie als neutraler Gutachter durch gutachtliche Bewertungen insbesondere bei folgenden Anlässen:

  • Festlegung eines Umtauschverhältnisses im Rahmen einer Fusion beziehungsweise von Barabfindung und/oder Ausgleichszahlung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out oder dem Abschluss eines Unternehmensvertrags
  • Kaufpreisfindung und deren Dokumentation im Rahmen eines Kaufs oder Verkaufs von Unternehmen oder Unternehmensbereichen
  • Bestimmung von Schiedswerten bei (außer-)gerichtlichen Anlässen
  • Untersuchung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen und Beteiligungsbuchwerten
  • Festlegung von Kauf- und Verrechnungspreisen im Rahmen steuerlich motivierter konzerninterner Transaktionen
  • Bestimmung von Kaufpreisen für Unternehmensanteile von insolventen Veräußerern

Diese Anlässe erfordern die Hinzuziehung eines unabhängigen, sachverständigen Bewertungsexperten, der das regulatorische Umfeld beherrscht und ein Höchstmaß an aktuellen bewertungstheoretischen und methodischen Kenntnissen und Erfahrungen bietet.

Als unser Kunde erhalten Sie Wertsicherheit durch Bewertungsgutachten nach höchsten Qualitätsstandards und anerkannten Verfahren, die dem aktuellen Stand der Kapitalmarkt- und Bewertungstheorie entsprechen: Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) und/oder Ertragswertverfahren sowie Multiplikatorverfahren. Zudem erstellen wir für Zwecke der Berichterstattung nachvollziehbare und belastbare Stellungnahmen und tragen somit zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (zum Beispiel AktG, GmbHG, UmwG, InsO) an Vorstände und Aufsichtsräte bei. 

Unsere Beratung umfasst auch die Vorbereitung von und Teilnahme an Hauptversammlungen und Kaufpreisverhandlungen sowie die Unterstützung bei der Jahresabschluss- oder Betriebsprüfung.

 

Ansprechpartner

Stefan Schöniger

Partner

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