Für die Angestellten im öffentlichen Dienst kam es in den vergangenen Jahren zu wesentlichen Veränderungen in den Tarifverträgen. Das neue Tarifrecht erfasst die Angestellten des Bundes, der Länder und der Kommunen (TVöD 2005; TV-L 2006). Hiermit wurde der über 40 Jahre geltende Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) abgelöst und das Tarifrecht umfassend neu gestaltet.
Eine wichtige Neuerung und Herausforderung stellt die vorgesehene Einführung der leistungsorientierten Bezahlung dar. Wesentliche Bestandteile der leistungsorientierten Vergütung sind das Leistungsentgelt, der leistungsabhängige Stufenaufstieg und die Führung auf Probe sowie die Führung auf Zeit.
Das Leistungsentgelt umfasst unterschiedliche Komponenten. Es wird differenziert nach den Leistungen der Mitarbeiter ausgeschüttet und erfordert daher eine Leistungsmessung. Für die Messung sind grundsätzlich die Verfahren der Zielvereinbarung, der systematischen Leistungsbewertung oder eine Kombination dieser beiden Verfahren denkbar.
Integrierte Einführung von leistungsorientierter Bezahlung und Doppik bzw. neuer Steuerung
Im Zuge der neuen Verwaltungssteuerung bzw. des neuen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik), wird die Steuerung der Verwaltung über Ziele und Zielvereinbarungen bis auf die Ebene der Organisationseinheiten angestrebt. Die Ebene der Mitarbeiterziele findet in der Regel keine Berücksichtigung. Parallel werden Anreizkomponenten in das Gehaltsgefüge der Angestellten aufgenommen.
Die Modernisierung des Tarifrechts soll den Beschäftigten Anreize schaffen, zum Beispiel zur persönlichen Entwicklung im Sinne eines lebenslangen Lernens. Eine verknüpfte Einführung der neuen Verwaltungssteuerung und der leistungsorientierten Bezahlung bringt den Vorteil mit sich, dass eine durchgehende und stringente Steuerung ermöglicht wird.
Grafik: Schließen der Lücke in der Verwaltungssteuerung (JPG, 32 KB) Aufgrund der Komplexität des Themas "Leistungsorientierte Vergütung" gibt es bei der Einführung keine Anwendung von Patentlösungen. So sollte das gewählte Vergütungsmodell in das Gesamtsteuerungssystem der Körperschaft eingebettet werden. Auch dürfen Mitarbeiter und Führungskräfte nicht überfordert werden. Schritt für Schritt müssen sie an neue Denk- und Steuerungsweisen herangeführt werden. Auch eine Differenzierung des Systems sollte möglich sein von einfachen qualitativen Zielvereinbarungen schrittweise bis zu quantitativen Leistungsanforderungen. Die folgende Abbildung zeigt ein mögliches Stufenmodell für die Einführung in Verbindung mit der zunehmenden Integration in ein Steuerungszielsystem:
Grafik: Stufenmodell für die Einführung einer leistungsorientierten Vergütung (PDF, 44 KB)
Unsere Dienstleistungen für die Einführung der leistungsorientierten Vergütung und Bezahlung basieren auf folgenden Instrumenten:
- Analyse der Ausgangssituation im Bereich der Steuerung und der Mitarbeiterbeurteilung
- Umsetzung der Anforderungen des neuen Tarifsrechts unter Berücksichtigung der Verknüpfung zum neuen Haushalt (Doppik) und zum Steuerungssystem
- Konzeption und stufenweiser Aufbau von Ziel- und Mitarbeiterbeurteilungssystemen (vom einfachen Ziel- und Mitarbeiterbeurteilungssystem zum vollintegrierten Ziel- und Steuerungssystem)
- Einführung von praxiserprobten Instrumentarien wie Zielvereinbarungen, systematische Leistungsbeurteilungen, Arbeitsanweisungen, Checklisten etc.
- Kommunikation und Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte