Bürokratiekosten und das Standardkostenmodell
Die Bundesregierung hat weitreichende Beschlüsse zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht. Auch die Europäische Union (EU) hat ähnliche Maßnahmen auf EU-Ebene eingeleitet.
Schon seit langem bemühen sich auf der nationalen Ebene verschiedene europäische Staaten um wirksame Lösungen. Hierzu wurde in den letzten Jahren im internationalen Umfeld ein standardisiertes Modell für Messungen von Bürokratiekosten entwickelt: das Standardkostenmodell (SKM). Damit können die Kosten der Erfüllung von Informations- und Meldepflichten von Unternehmen (Berichte, Nachweise, Statistiken usw.) systematisch erfasst und analysiert werden.
Der KPMG-Ansatz: Nicht nur messen, sondern auch reduzieren
Die Erfahrungen von KPMG im internationalen Umfeld (insbesondere in England und den Niederlanden) und bei verschiedenen Projekten in Deutschland zeigen, dass deutliche Fortschritte auch in Deutschland möglich sind, sofern einige bundesdeutsche Spezifika beachtet werden. Zusätzlich werden sich durchgreifende Verbesserungen nur erzielen lassen, wenn das SKM nicht nur als Mess-, sondern auch als Entbürokratisierungsinstrument gesehen wird.
KPMG hat hierzu ein Verfahren des erweiterten SKM-Scans entwickelt, bei dem aus einer großen Zahl von einzelnen Rechtsnormen die wesentlichen Kostentreiber identifiziert werden können und darauf aufbauend ein entsprechender Reduktionskatalog entwickelt werden kann. Dieser legt seinen Schwerpunkt auf die Optimierung der relevanten Verwaltungsprozesse der öffentlichen Stellen und den entsprechenden Schnittstellen zu den privaten Berichtsträgern.
KPMG-Methodenkompetenz als Grundlage für den erfolgreichen Einsatz
Mittel- bis langfristig wird das SKM als integraler Bestandteil der Rechtsetzung und -novellierung Eingang in die tägliche Arbeit öffentlicher Verwaltungen finden. Dies erfordert einen methodensicheren Umgang der öffentlich Beschäftigten. Aufgrund der von KPMG insbesondere auf Ebene der Bundesländer durchgeführten Großprojekte unterstützt KPMG öffentliche Einrichtungen bei der Entwicklung und Einführung von Anwendungskonzepten.
Zu diesem Zweck hat KPMG eine speziell für die verwaltungsinterne Anwendung entwickelte Methode des SKM-Kompakt für einige Bundesländer entworfen. Gleichzeitig unterstützt KPMG durch praxisnahe Schulungskonzepte die Eigenanwendung des SKM durch die öffentliche Verwaltung.
Ansprechpartner
Robert Sienz
Partner, Government
KPMG
Klingelhöferstraße 18
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T +49 30 2068-4210 | rsienz@kpmg.com
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