Steuern und Recht
Die Stiftungs- und NPO-Experten konzentrieren sich auf die steuerrechtliche Betreuung steuerbegünstigter Körperschaften jeder Rechtsform. Sie verfügen über Know-how und Erfahrung in allen relevanten Bereichen wie Wohlfahrtspflege, Forschung und Entwicklung, Hochschulen, Gesundheitswesen, Kultur, Kammern und Verbänden. Durch die enge Zusammenarbeit mit der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die alle Rechtsdienstleistungen erbringt, können wir unsere Mandanten umfassend unterstützen.
Das Netzwerk von KPMG ist deutschlandweit durch jeweils einen für die Region verantwortlichen Partner vertreten, der die Kontakte zur Finanzverwaltung und auch zur Stiftungsaufsicht pflegt und Änderungen in der Verwaltungspraxis der Finanzbehörden in dem jeweiligen Bundesland verfolgt. Das Netzwerk ist Teil des internationalen KPMG-Netzwerkes zur Beratung von Stiftungen und Non-Profit-Organisationen.
Steuerbegünstigte Körperschaften müssen jährlich Ertrag- und Umsatzsteuerklärungen einreichen, anhand derer die Ordnungsmäßigkeit der tatsächlichen Geschäftsführung überprüft werden kann.
Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel zeitnah für ihre steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Dennoch können sie in bestimmten Ausnahmefällen Vermögen ansammeln.
Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen müssen für steuerliche Zwecke gemäß § 5b EStG künftig in elektronischer Form - der sogenannten E-Bilanz - bei den Finanzbehörden eingereicht werden.
Sascha Voigt de Oliveira
T +49 30 2068-4466
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Prof. Dr. Wilfried Schulte
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