Fallbeispiel: Risikomanagement im Krankenhaus
Das Gesetz für Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet Kapitalgesellschaften dazu, ein Überwachungssystem zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken einzurichten. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Mandant, ein Risikomanagementsystem zur systematischen Steuerung seines unternehmerischen Risikos einzuführen.
Schäden vermeiden, Chancen nutzen
Auch haftungsrechtlich betrachtet haben Krankenhäuser im DRG-Zeitalter mehr Schadensereignisse zu verzeichnen, wobei gleichzeitig die Anzahl der gemeldeten Behandlungsfehler ansteigt. Gründe genug für den Mandanten, sich intensiv mit dem Aufdecken von Schwachstellen zu beschäftigen, die zu einem Schaden für die beiden Kliniken führen können.
Das Health Care-Team von KPMG bekam den Auftrag, ein umfassendes Konzept zur Einführung eines Risikomanagementsystems zu erstellen. Die Ziele dabei: Schäden vermeiden und den Geschäftsbetrieb absichern, um schließlich dadurch den Unternehmenswert zu steigern.
Nach obenGemeinsam mit einem Partner für den medizinisch-haftungsrechtlichen Bereich bereitete KPMG die Einführung eines umfassenden Risikomanagements vor. Zuerst identifizierte das Projektteam gemeinsam mit dem Mandanten die Bereiche, in denen bestandsgefährdende Risiken für die Kliniken entstehen können. Als nächster Schritt erfolgte eine Risikoinventur in diesen Bereichen.
Festlegung von Maßnahmen zur Risikosteuerung
Das Team bewertete die erfassten Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe. Dabei fanden die Spezialisten heraus, dass ernstzunehmende Risiken bei der Patientenbehandlung bestanden.
Anschließend definierte das Team in den Risikobereichen Indikatoren für Schwellenwerte. In enger Absprache mit dem Mandanten erarbeiteten die Health Care-Spezialisten Maßnahmen und Kontrollen zur Steuerung und Überwachung der Risiken, aber auch des Risikomanagementsystems selbst. Sämtliche Schritte im Projekt wurden zur Dokumentation in einem Risikohandbuch festgehalten. Die kontinuierliche Abstimmung mit der Geschäftsführung des Mandanten war in dieser Projektphase von besonders großer Bedeutung.
Kontinuierliche Überwachung der Risiken
Die Einführung eines vierteljährlichen Berichtswesens in den Krankenhäusern des Mandanten gewährleistet mittlerweile eine kontinuierliche Überwachung der Risiken. Zudem löst die Überschreitung eines Schwellenwerts eine Ad-hoc-Mitteilung durch den Risikoverantwortlichen an die Geschäftsführung aus.
Zusätzlich zum umfangreichen Quartalsreporting verfügt der Mandant nun auch über einen individuellen "One-Pager". Diese kompakte Zusammenfassung weist nicht nur die wesentlichen Risiken aus, sondern enthält auf einen Blick auch quantitative und qualitative Informationen, zum Beispiel zur Entwicklung der Fallzahlen und des Wettbewerbs.
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