Fallbeispiel: Verluste wegen falscher Verrechnungspreise?
Es galt, eine drohende Klage der Steuerverwaltung abzuwenden. Ein Hersteller elektronischer Konsumgüter beauftragte deshalb KPMG mit der Durchführung einer Verrechnungspreisstudie, um den Vorwurf der verdeckten Gewinnausschüttung zu entkräften.
KPMG hat die deutsche Vertriebstochter eines Herstellers von elektronischen Konsumgütern im Bereich Global Transfer Pricing Services betreut.
Nach obenDie Vertriebstochter musste seit ihrer Gründung in den frühen 90er Jahren ständig Verluste hinnehmen. Dies war auch der Grund, warum die deutsche Steuerverwaltung bei einer Betriebsprüfung besonders wachsam wurde. Hinter den Verlusten vermuteten die Finanzbeamten eine verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten des Mutterkonzerns durch unangemessene Verrechnungspreise. Dem Unternehmen drohten hohe Steuernachzahlungen.
Daraufhin bat das Unternehmen KPMG um Unterstützung. Der Auftrag: Das KPMG-Team der Service Line Global Transfer Pricing Services (GTPS) sollte eine umfassende Verrechungspreisstudie erstellen, um zu ermitteln, ob der Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung begründet war.
Anlaufverluste lässt die deutsche Steuerverwaltung dabei durchaus zu, allerdings nur bis zu einem Zeitraum von höchstens drei Jahren. Verluste darüber hinaus können ein Indiz für falsche Verrechnungspreise sein. Nur in Ausnahmefällen sind sie noch zulässig.
Nach obenZunächst führte das Beratungsteam eine gründliche Funktions- und Risikoanalyse durch. Dabei bewerteten die GTPS-Fachleute die Transaktionen zwischen den ausländischen Produktionseinheiten und der Vertriebsgesellschaft des Unternehmens.
Dadurch fanden sie heraus, dass sich durch die Cost-Plus-Methode bestimmten Verrechnungspreise einen Großteil der Marktrisiken auf die Vertriebstochter verlagert hatten. Anhand von Datenbanken, einer hauseigenen KPMG-Software und spezieller statistischer Methoden verglichen die Berater von KPMG die Roh-Gewinnmargen der Vertriebstochter mit denen unabhängiger Unternehmen.
Die Ergebnisse zeigten, dass die Bruttomargen des Mandanten sich innerhalb der zulässigen arm's-length Bandbreite bewegten. Die vom Produktionsunternehmen erhobenen Gewinnaufschläge auf die Produktionskosten erschienen ebenfalls angemessen. Die Berater von KPMG identifizierten zahlreiche Fehlmaßnahmen und eine nicht wettbewerbsfähige Kostenstruktur, die die Verlustsituation hinreichend erklärten.
Nach obenDas Beratungsteam von GTPS ermittelte außergewöhnliche Umstände, die die anhaltenden Verluste nach der zulässigen Drei-Jahresspanne rechtfertigten. Die Gründe dafür lagen unter anderem in Fehlern beim strategischen Marketing und einer ineffizienten Logistik. Die Verantwortung für beide Bereiche lag beim Management der Vertriebstochter. Inzwischen sind beide Managementprobleme gelöst: Der Mandant kann ein eindrucksvolles Umsatzwachstum vorweisen und wird mittelfristig wieder in der Lage sein, profitabel zu wirtschaften.
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Dr. Matthias Kaut
+49 211 475-7390
mkaut@kpmg.com
Partner, Leiter der Service Line Global Transfer Pricing Services
KPMG
Tersteegenstraße 19-31
40474 Düsseldorf




